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Beendigung des Dienstverhältnisses nach Abgabe der Drittschuldnererklärung

ARD 5180/20/2001 Heft 5180 v. 4.1.2001

( § 301 EO idF vor BGBl I 2000/59 ) Verlässt ein Dienstnehmer nur 3 Tage nach Abgabe der Drittschuldnererklärung des Dienstgebers dessen Unternehmen und bezieht er daher von diesem kein pfändbares Entgelt mehr, ist der Dienstgeber - bei sonstiger Kostenersatzpflicht eines angestrebten Drittschuldnerprozesses - verpflichtet, dies dem Gläubiger nachträglich mitzuteilen.

ASG Wien 17. 3. 2000, 28 Cga 215/99p, rk.

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