( § 13, § 35 Abs 1 lit a FinStrG ) Gibt ein erfahrener Fernreisender nach Ankunft am Flughafen dem Zollwachebeamten gegenüber an, nur einige Kleinigkeiten mit sich zu führen, und antwortet er auf den Wert angesprochen mit „ohne wesentlichen Wert“ und werden bei der anschließenden Untersuchung seines Reisegepäcks 3 Ferngläser und eine Perlenkette gefunden, ist von versuchtem Schmuggel auszugehen. VwGH 14.10.1999, 98/16/0195. (Beschwerde abgewiesen)