OÖ GKK, DG-InfoNr 151/2000, ..
Entgeltfortzahlungsanspruch der Arbeiter
Nach der OGH-Entscheidung OGH 12. 6. 1996, 9 Ob A 2060/96y , ARD 4775/37/96, dürfen Feiertage, die im Erkrankungsfall auf einen Arbeitstag fallen, nicht vom Anspruchskontingent des Entgeltfortzahlungsgesetzes abgezogen werden. Bei der Kollision von Krankenstand und Feiertag geht - unter der Voraussetzung, dass überhaupt ein Entgeltanspruch gegeben ist - der Entgeltanspruch nach dem Arbeitsruhegesetz jenem nach dem EFZG vor.