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Entlassung nach Beendigung eines verspätet gemeldeten Krankenstandes

ArbeitsrechtARD 5179/8/2000 Heft 5179 v. 29.12.2000

( § 27 Z 4 AngG ) Fasst ein Arbeitnehmer, der seine Erkrankung dem Arbeitgeber nicht gemeldet hat, die Mitteilung der Gebietskrankenkasse von der erfolgten Abmeldung als ungerechtfertigte Entlassung seines Dienstverhältnisses auf und tritt er, ohne Klärung des Sachverhaltes, nach Gesundung einen anderen Dienstposten an, kann er wegen Nichtantritt des Dienstes nach Beendigung seines Krankenstandes gerechtfertigt entlassen werden.

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