( § 146 Abs 3 OÖ LAbgO , OÖ Gemeinde-GetrStG ) Die bescheidmäßige Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben hat sich auf die gesamte, im Bemessungszeitraum zu entrichtende Abgabe und nicht bloß auf den noch nicht entrichteten Teil der Abgabe zu erstrecken. VwGH 19.06.2000, 99/16/0467. (Bescheid aufgehoben)