LSt-Protokoll 2000, BMF 31.10.2000, 07 0101/21-IV/7/00
Der Arbeitgeber zahlt Prämien für eine Unfallversicherung mit einer Erlebenskomponente, bei der eine unterschiedliche (unwiderrufliche) Begünstigung im Falle des Erlebens einerseits bzw. im Todesfall andererseits gegeben ist.
Versicherungsnehmer: Arbeitgeber