Die zulässige Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer (Bundeshöchstzahl) im Jahr 2001 beträgt 266.375. Kundmachung des BMWA; BGBl II 2000/370, ausgegeben am 29. 11. 2000.
Die zulässige Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer (Bundeshöchstzahl) im Jahr 2001 beträgt 266.375. Kundmachung des BMWA; BGBl II 2000/370, ausgegeben am 29. 11. 2000.