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Landeshöchstzahlenverordnung 2001

Betriebswichtige GesetzeARD 5174/3/2000 Heft 5174 v. 5.12.2000

Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl gemäß § 12a Abs 1 AuslBG werden Landeshöchstzahlen für das Jahr 2001 wie folgt festgesetzt (Landeshöchstzahlenverordnung 2001):

Burgenland

3.100

Kärnten

7.000

Niederösterreich

27.600

Oberösterreich

28.500

Salzburg

15.000

Steiermark

11.600

Tirol

17.400

Vorarlberg

14.300

Wien

76.000

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