vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Weiterbezahlung der Bezüge des verstorbenen Arbeitnehmers bis Monatsende

Lohnsteuer und AbgabenARD 5173/27/2000 Heft 5173 v. 1.12.2000

LSt-Protokoll 2000, BMF 31.10.2000, 07 0101/21-IV/7/00

Ein Arbeitnehmer stirbt am 15. des Monats. Gemäß den Bestimmungen Pkt IV/6 des Kollektivvertrages für die eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie steht der Bezug bis zum Ende des Sterbemonats zu. Anspruchsberechtigt sind die gesetzlichen Erben, zu deren Erhaltung der Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte