LSt-Protokoll 2000, BMF 31.10.2000, 07 0101/21-IV/7/00
Eine Personalleasingfirma mit Sitz in Vorarlberg nimmt Arbeitnehmer z. B. aus der Steiermark, aus Kärnten oder aus einem anderen österreichischen Bundesland auf. Die Arbeitnehmer werden
entweder an Beschäftiger in Vorarlberg (die Arbeitnehmer kehren täglich in ihre Wohnung in Vorarlberg, ihrem Zweitwohnsitz, zurück),