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Reisekosten

Lohnsteuer und AbgabenARD 5171/13/2000 Heft 5171 v. 24.11.2000

LSt-Protokoll 2000, BMF 31.10.2000, 07 0101/21-IV/7/00

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Arbeitnehmer (z.B. Bauarbeiter, Baggerfahrer oder Lkw-Fahrer im Baugewerbe) keinen ständigen Dienstort haben, sondern die jeweilige Einsatzstelle als Dienstort (Arbeitsstätte) zu betrachten ist.

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