( § 1151 ABGB, Art 48 EGV ) Der mit der Organstellung eines Vorsitzenden des Vorstandes einer Aktiengesellschaft gekoppelte Anstellungsvertrag ist selbst dann, wenn in diesem Vertrag die Anwendbarkeit des Angestelltengesetzes als lex contractus vereinbart wurde, mangels persönlicher Abhängigkeit des Vorsitzenden kein Arbeitsvertrag, sondern ein so genannter freier Dienstvertrag. Mangels Beschäftigung in einem Abhängigkeitsverhältnis ist der Vorsitzende auch gemeinschaftsrechtlich nicht als Arbeitnehmer iSd Art 48 EGV (jetzt Art 39 EG) und Art 1 Abs 1 VO (EWG) 1612/68 anzusehen. OGH 21.12.1994, 9 Ob A 225/94 .