( RL 86/653/EWG ) Eine nationale Regelung, die die Gültigkeit eines Handelsvertretervertrages von der Eintragung des Handelsvertreters in das dazu vorgesehene Register abhängig macht, ist gemeinschaftsrechtswidrig. Das nationale Gericht hat bei der Anwendung der vor oder nach der Richtlinie 86/653/EWG des Rates v. 18. 12. 1986 [zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter] erlassenen nationalen Rechtsvorschriften diese so weit wie möglich unter Berücksichtigung des Wortlautes und des Zweckes der Richtlinie auszulegen, so dass sie in Einklang mit den Zielen der Richtlinie angewendet werden können (vgl. EuGH 30. 4. 1998, Rs. C-215/97 , Fall Bellone, ARD 4942/27/98). EuGH 13.07.2000, Rs. C-456/98 , Fall Centrosteel Srl.