( § 36 IPRG ) Hat ein Handelsvertreter in Österreich für ein Schweizer Unternehmen die „charakteristische“ Leistung erbracht, während die Provisionszahlungen der Schweizer Gesellschaft dem Vertrag nicht das charakteristische Gepräge gegeben haben, ist österreichisches Recht anzuwenden. OGH 11.11.1999, 8 Ob A 272/99d .