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§ 48 Abs 1 BDG 1979

ArbeitsrechtARD 5167/9/2000 Heft 5167 v. 10.11.2000

( § 48 Abs 1 BDG 1979 ) Nicht jede von einem behandelnden Arzt bescheinigte „Krankheit“ oder bloß die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung führen automatisch dazu, dass deshalb eine gerechtfertigte Abwesenheit des Beamten vom Dienst vorliegt.

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