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§ 132, § 133 GSVG

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5165/36/2000 Heft 5165 v. 31.10.2000

( § 132, § 133 GSVG ) Grundsätzlich ist ein einziger Verweisungsberuf bereits für die Verneinung eines Anspruchs auf Erwerbsunfähigkeitspension ausreichend. LG Wels 18.08.1998, 18 Cgs 177/97. (ZAS Jud 1/2000)

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