( § 82 lit f GewO ) Die Ausübung einer verbotenen Nebenbeschäftigung im Krankenstand berechtigt auch ohne vorliegende Verwarnung zur Entlassung.
OGH 16.06.1999, 9 Ob A 106/99z
verbotene Nebenbeschäftigung
( § 82 lit f GewO ) Die Ausübung einer verbotenen Nebenbeschäftigung im Krankenstand berechtigt auch ohne vorliegende Verwarnung zur Entlassung.
OGH 16.06.1999, 9 Ob A 106/99z
verbotene Nebenbeschäftigung