( § 41 Abs 3, § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG ) Eine Beschwerde ist mangels Beschwerdeberechtigung zurückzuweisen, wenn die strittige Rechtsfrage, ob bei der Festsetzung des Gewinnes aus Gewerbebetrieb Aufwendungen für ein Arbeitszimmer zu berücksichtigen sind, in Hinblick auf die geringe Höhe der Einkünfte aus Gewerbebetrieb aufgrund des Veranlagungsfreibetrages keine steuerlichen Auswirkungen haben kann.
VwGH 27.04.2000, 99/15/0166