( § 4 Abs 4 EStG ) Das BMF hat der ARGE „Plattform Humanitäre Aktion“ schriftlich mitgeteilt, dass Zuwendungen von Betrieben, die als humanitäre Geste gegenüber ehemaligen Zwangsarbeitern an den Versöhnungsfonds geleistet werden, betrieblich veranlasst und daher als Betriebsausgaben anzusehen sind. (WK NÖ Info 9/2000)