( § 20 Abs 1 Z 3 EStG idF vor BGBl 1995/297 ) Bewirtungsspesen sind nur dann von den Einkünften abzugsfähig, wenn der Abgabepflichtige nachweist, dass er anlässlich der Bewirtung jeweils eine auf seine berufliche Tätigkeit bezogene Produkt- oder Leistungsinformation geboten hat.
VwGH 02.08.2000, 94/13/0259