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Abfindung eines Handelsvertreters

Lohnsteuer und AbgabenARD 5155/19/2000 Heft 5155 v. 22.9.2000

BMF 23.08.2000

Eine Abfindung nach dem Handelsvertretergesetz kann in Zusammenhang mit der gänzlichen Einstellung der Erwerbstätigkeit eines selbständigen Handelsvertreters als Teil des steuerbegünstigten Veräußerungsgewinnes angesehen werden.

Abschn 18 des Entwurfes der Einkommensteuerrichtlinien 2000 enthält hiezu folgende Aussage:

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