BMF 23.08.2000
Eine Abfindung nach dem Handelsvertretergesetz kann in Zusammenhang mit der gänzlichen Einstellung der Erwerbstätigkeit eines selbständigen Handelsvertreters als Teil des steuerbegünstigten Veräußerungsgewinnes angesehen werden.
Abschn 18 des Entwurfes der Einkommensteuerrichtlinien 2000 enthält hiezu folgende Aussage: