( § 67 Abs 6 EStG ) In die Berechnung der Dienstzeit in Hinblick auf die Steuerbegünstigung von freiwilligen Abfertigungen gemäß § 67 Abs 6 zweiter Satz EStG sind Zeiten einzubeziehen, in denen der Arbeitnehmer bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war, selbst wenn dieses Dienstverhältnis zum Zeitpunkt der Beendigung des aktuellen Dienstverhältnisses infolge Karenzierung noch aufrecht ist.