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Arbeitseinkommen während des Schuldenregulierungsverfahrens

BetriebswichtigesARD 5153/28/2000 Heft 5153 v. 15.9.2000

( § 193, § 194 KO ) Bei einem im Privatkonkurs befindlichen Arbeitnehmer sind die während des Schuldenregulierungsverfahrens bis zur Annahme des Zahlungsplans angesammelten pfändbaren Teile seines Arbeitseinkommens nicht auf die Quote des Zahlungsplans anzurechnen.

OGH 09.09.1999, 8 Ob 238/99d

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