( § 27 Z 1 AngG ) Betrug der Warenschwund aus dem Firmengelände (hier: Baustoffgroßhandel) des Arbeitgebers ca. S 500.000,- und wird bekannt, dass ein Arbeitnehmer aus Dienstanweisungen und Mitarbeiterschulungen wusste, dass keine Ware ohne Lieferschein und Bezahlung aus dem Firmengelände entfernt werden durfte, sich aber durch einen ihm unterstellten Arbeitnehmer 25 Säcke Sand zu seinem Privathaus liefern ließ, ohne einen Lieferschein auszufüllen oder zu zahlen, bedarf es keiner weiteren Erörterung, dass der Arbeitgeber sein dienstliches Vertrauen in den Arbeitnehmer, der immerhin stellvertretender Marktleiter war, verloren hat und objektiv gesehen auch verlieren durfte. OGH 05.04.2000, 9 Ob A 86/00p , in Bestätigung von OLG Wien 19. 10. 1999, 8 Ra 260/99k, ARD 5124/35/2000.