( § 27 Z 1 AngG ) Gerade in einer schwierigen Umstrukturierungsphase muss davon ausgegangen werden, dass die Geschäftsführer die völlige Loyalität und Unterstützung insbesondere durch die Mitarbeiter in gehobenen Positionen erwarten dürfen. Nimmt ein derartiger Mitarbeiter gegenüber dem neuen Geschäftsführer eine ablehnende Haltung ein, beteiligt er sich an der Verbreitung eines Gerüchtes und sagt überdies in einer für die Autorität des neuen Geschäftsführers wichtigen Angelegenheit bewusst die Unwahrheit, stellt dies einen derartigen Vertrauensbruch dar, dass für die Geschäftsführung die Fortsetzung des Dienstverhältnisses als nicht mehr zumutbar anzusehen ist. OLG Wien 21.06.2000, 7 Ra 365/99v, in Bestätigung von ASG Wien 9. 6. 1999, 33 Cga 113/98y, ARD 5104/7/2000.