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Getränkesteuer

Lohnsteuer und AbgabenARD 5151/32/2000 Heft 5151 v. 8.9.2000

Der in der Ersatzlösung für die Getränkesteuer seit 1. 6. 2000 fixierte dritte Mehrwertsteuersatz in der Höhe von 14% bei Verzehr von Speisen und Getränken an Ort und Stelle (siehe ARD 5127/1/2000) soll ab 2001 ersatzlos gestrichen werden. (PWK v. 7. 9. 2000)

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