Der in der Ersatzlösung für die Getränkesteuer seit 1. 6. 2000 fixierte dritte Mehrwertsteuersatz in der Höhe von 14% bei Verzehr von Speisen und Getränken an Ort und Stelle (siehe ARD 5127/1/2000) soll ab 2001 ersatzlos gestrichen werden. (PWK v. 7. 9. 2000)