( § 3 Abs 1 UStG ) Macht der Vorbehaltseigentümer den Eigentumsvorbehalt geltend, veräußert er die Sache und schreibt dem Vorbehaltskäufer den Verkaufserlös gut, unterliegt der Verkaufserlös der Umsatzsteuer, weil eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung des Vorbehaltskäufers an den Vorbehaltseigentümer vorliegt.
VwGH 27.06.2000, 97/14/0147