vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 82 lit f GewO

ArbeitsrechtARD 5151/22/2000 Heft 5151 v. 8.9.2000

( § 82 lit f GewO ) Ist ein Arbeitnehmer nur als „Helfer“, also als Hilfsarbeiter, aufgenommen und ohne entsprechende Aufsicht mit der Montage einer komplizierten Kühlanlage beauftragt worden, stellt dies einen dem Arbeitgeber anzulastenden Organisationsmangel dar. In Hinblick auf die Verwendung des Arbeitnehmers als Helfer ist es ihm nicht anzulasten, dass es ihm nicht gelang, während seiner Arbeitszeit die entsprechende elektronische Installierung der Anlage alleine durchzuführen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte