( § 362 ABGB ) Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer im privaten Telefonnotizbuch auch Firmeninterna festgehalten hat, gibt dem Arbeitgeber kein von der Rechtsordnung anerkanntes Zurückbehaltungsrecht, das dem im Eigentum des Arbeitnehmers begründeten Herausgebeanspruch wirksam entgegengehalten werden könnte. OGH 16.02.2000, 9 Ob A 330/99s .