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Verjährung von Entgeltrückzahlungsansprüchen des Arbeitgebers

ArbeitsrechtARD 5150/11/2000 Heft 5150 v. 5.9.2000

( § 1431, § 1486, § 1489 ABGB ) Führte ein leitender Angestellter den Arbeitgeber und seinen im Rahmen des „Vieraugenprinzips“ kontrollberechtigten Lohnverrechner durch Vorlage einer vertragswidrige Abrechnung bewusst in Irrtum, was zur Auszahlung eines unberechtigten Gehaltsteiles führte, verjährt der Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers erst nach 30 Jahren.

OGH 17.05.2000, 9 Ob A 39/00a

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