( § 10 Vlbg. SHG, § 94 ABGB ) Sozialhilfekosten sind von der unterhaltspflichtigen Ehefrau ohne Anrechnung des Pflegegeldes auf den Unterhalt auch dann zu ersetzen, wenn ihr das Zusammenleben mit ihrem Mann aufgrund dessen Alkoholkrankheit nicht zumutbar ist.
VwGH 24.08.1999, 99/11/0010