Verordnungsentwurf des BMF
Aufgrund des § 47 Abs 4 EStG 1988, BGBl 1988/400, wird verordnet:
§ 1. Eine gemeinsame Versteuerung ist vorzunehmen, wenn steuerpflichtige Bezüge im Sinne des § 2 gleichzeitig einer Person zufließen.
Verordnungsentwurf des BMF
Aufgrund des § 47 Abs 4 EStG 1988, BGBl 1988/400, wird verordnet:
§ 1. Eine gemeinsame Versteuerung ist vorzunehmen, wenn steuerpflichtige Bezüge im Sinne des § 2 gleichzeitig einer Person zufließen.