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Ermittlung des Einkommens von Sportlern

Lohnsteuer und AbgabenARD 5148/18/2000 Heft 5148 v. 29.8.2000

Verordnungsentwurf des BMF

Aufgrund des § 2 EStG 1988 und § 33 EStG 1988 wird verordnet:

§ 1. Auf Antrag hat die Ermittlung des in Österreich steuerpflichtigen Anteils der Einkünfte von selbständig tätigen Sportlern pauschal zu erfolgen. Sie ist nur dann zulässig, wenn der Sportler in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist und im Kalenderjahr überwiegend im Rahmen von Sportveranstaltungen (Wettkämpfen, Turnieren) im Ausland auftritt. Die pauschale Ermittlung hat sowohl die Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler als auch die Einkünfte aus Werbetätigkeit des Sportlers zu umfassen.

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