( § 295 StGB, § 17 AZG ) Ein Kraftfahrer, der bei einer Fahrzeugkontrolle einem Gendarmen das „Tachographen-Blatt“ entreißt und einfach verschluckt, kann wegen „Unterdrückung eines Beweismittels“ mit einer Geldstrafe bestraft werden. LG Wels 19.07.2000, 12 EHv 165/99. (WrZ v. 27. 7. 2000)