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§ 295 StGB, § 17 AZG

BetriebswichtigesARD 5147/18/2000 Heft 5147 v. 25.8.2000

( § 295 StGB, § 17 AZG ) Ein Kraftfahrer, der bei einer Fahrzeugkontrolle einem Gendarmen das „Tachographen-Blatt“ entreißt und einfach verschluckt, kann wegen „Unterdrückung eines Beweismittels“ mit einer Geldstrafe bestraft werden. LG Wels 19.07.2000, 12 EHv 165/99. (WrZ v. 27. 7. 2000)

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