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Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltung im Rahmen eines Gesamtarrangements

Lohnsteuer und AbgabenARD 5144/37/2000 Heft 5144 v. 11.8.2000

( § 1, § 3, § 8, § 15 Wr. VergnStG ) Auch wenn bei einem Gesamtarrangement neben dem Publikumstanz eine Tanzvorführung, Musikprogramm und ein Galadiner angeboten werden, bleibt die Steuerpflicht dieser „veranstalteten Vergnügung“ dennoch bestehen. Wird als Gegenleistung ein von vornherein bestimmter Pauschalbetrag als Eintrittsgeld eingehoben, gilt der Gesamtpreis als Eintrittsgeld und eine Pauschbesteuerung bleibt außer Betracht.

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