( § 33 Abs 4 Z 1 EStG ) Liegen die Voraussetzungen des § 33 Abs 4 Z 1 EStG für den Alleinverdienerabsetzbetrag bei beiden (Ehe-)Partnern vor, haben auch beide Partner Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag.
VwGH 23. 5. 2000, 99/14/0280
Gemäß § 33 Abs 4 Z 1 EStG ist ein Steuerpflichtiger Alleinverdiener, wenn er mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehepartner nicht dauernd getrennt lebt. Alleinverdiener ist auch ein Steuerpflichtiger mit mindestens einem Kind, der mehr als 6 Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer anderen Partnerschaft lebt. Voraussetzung ist, dass der (Ehe-)Partner bei mindestens einem Kind Einkünfte von höchstens S 60.000,- jährlich, sonst Einkünfte von höchstens S 30.000,- jährlich erzielt.