( § 25 EStG, Art 10 Abs 2 Z 1 DBA-BRD ) Nach Auffassung des BMF sind die von den österreichischen SV-Einrichtungen getragenen Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sowie für die Leistungen der Bauarbeiter-Urlaubskasse einer österreichischen Bau-GmbH, die Entgeltfortzahlungen unterhält, an die bei dem deutschen Bauvorhaben eingesetzten Arbeitnehmer in dem Ausmaß der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung zuzuführen, als sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern rückverrechenbar sind. Damit entfällt auch das Erfordernis, die Urlaubsgelder nach dem Verhältnis der in beiden Ländern angearbeiteten Zeit aufteilen zu müssen. Diese Auffassung ist allerdings bislang noch nicht mit Deutschland abgesprochen worden. BMF 29.06.2000, EAS 1674. (SWI 2000/384, Heft 8)