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Mitverschulden an Entlassung bei Unterlassung der eingeschränkten Krankmeldung

ArbeitsrechtARD 5144/13/2000 Heft 5144 v. 11.8.2000

( § 1304 ABGB, § 4 Abs 4 EFZG ) Stellt ein Arbeitnehmer bei Krankschreibung durch den Arzt wegen bloß eingeschränkter Arbeitsfähigkeit mit dem Arbeitgeber kein Einvernehmen hinsichtlich seines weiteren Einsatzes im Betrieb her, ist bei seiner (ungerechtfertigten) Entlassung Mitverschulden anzunehmen.

ASG Wien 01.02.2000, 18 Cga 68/99v, Berufung erhoben

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