( § 9 KV-Bau, § 2 Abs 1 EFZG ) Auch nach Erschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruchs im Krankenstand besteht ein Anspruch auf das Übernachtungsgeld nach dem KV für Arbeiter in Bauindustrie und Baugewerbe so lange, als dem Arbeitnehmer Mehrkosten für eine Nächtigungsmöglichkeit am Arbeitsort erwachsen.
OGH 13.10.1999, 9 Ob A 228/99s