( § 33 FinStrG ) Um den Vorwurf einer Steuerhinterziehung wegen Lizenzzahlungen für einen nicht urheberrechtlich geschützten oder registrierten Zeitschriftentitel zu entkräften, wäre Voraussetzung, dass der Titel tatsächlich als besondere Bezeichnung einer Zeitschrift verwendet wird (siehe dazu OGH 25. 11. 1997, 4 Ob 330/97a). VwGH 19.10.1999, 98/14/0118. (Beschwerde abgewiesen)