( § 74 ArbVG ) Bezieht sich das gerichtlich zuerkannte Einsichtsrecht eines Arbeitnehmers in die Gebarung des Betriebsratsfonds auf Zeiten seiner Tätigkeit als BR-Mitglied, ist dieses Einsichtsrecht nicht dadurch erloschen, dass sein Dienstverhältnis beendet und dadurch auch seine Mitgliedschaft zum Betriebsrat erloschen ist. OGH 25.11.1999, 8 Ob A 234/99s .