( § 45 JN ) Der Rekurs gegen den Beschluss des ASG Wien 24. 11. 1999, 33 Cga 49/99p, ARD 5121/5/2000, mit dem die Klage eines gewerberechtlichen Geschäftsführers betreffend Entgeltanspruch aus einem Scheindienstverhältnis wegen Unzuständigkeit des ASG Wien zurückgewiesen wurde, wurde ebenfalls zurückgewiesen. OLG Wien 07.06.2000, 8 Ra 135/00g, Revisionsrekurs unzulässig.