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§ 18 Abs 2 Z 3, § 21 KVG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5140/31/2000 Heft 5140 v. 28.7.2000

( § 18 Abs 2 Z 3, § 21 KVG) Die rechtsrichtige Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Börsenumsatzsteuer ist allein unter Heranziehung der Bestimmung über den Steuermaßstab (§ 21 KVG) zu beurteilen. Wurde in dem einem Anteilserwerb zugrunde liegenden Vertrag die Abtretung von Geschäftsanteilen zu einem unbedingten symbolischen Abtretungspreis von S 1,- und darüber hinaus zu einem von der Umsatzentwicklung abhängigen aufschiebend bedingten Abtretungspreis vereinbart, geht es in dem beim VwGH darüber anhängigen Verfahren nur um die rechtsrichtige Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Börsenumsatzsteuer und nicht um die Steuerpflicht an sich. Ein Antrag des VwGH auf Aufhebung des § 18 Abs 2 Z 3 KVG betreffend die Steuerpflicht bedingter Anschaffungsgeschäfte ist daher mangels Präjudizialität zurückzuweisen. VfGH 28.09.1999, G 76/99.

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