( Abschn C KV-Handelsarbeiter-Lohnordnung, § 10 Abs 3 AZG ) Zur Ermittlung der in Abschn C der Lohnordnung des Kollektivvertrages für die Handelsarbeiter geregelten Urlaubsbeihilfe sind auch Leistungsprämien (hier: „Sammler- und Fuhrparksleistungsprämien“) im Durchschnitt der letzten 13 Wochen zu berücksichtigen.
OGH 26.04.2000, 9 Ob A 66/00x