OÖ GKK, DG-InfoNr 149/2000, ..
Durch das ARÄG 2000 wird u.a. ab 1. 1. 2001 die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Wesentlichen an die Fristen für die Angestellten angeglichen. Der Beitrag sowie die Erstattungsregelung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz fallen jedoch schon mit 1. 10. 2000 weg (siehe dazu schon ARD 5109/1/2000, ARD 5129/1/2000 sowie ARD 5136/5/2000).