( § 916, § 1151, § 1167, § 932 ABGB ) Bei Beurteilung, ob ein nach außen hin bezeichnetes freies Dienstverhältnis tatsächlich als ein Angestelltendienstverhältnis zu werten ist, ist auch bei fehlender Anwesenheitspflicht des Arbeitnehmers zu prüfen, welche Vereinbarungen die Parteien tatsächlich getroffen haben. Liegt aber tatsächlich ein freies Dienstverhältnis vor, kommen auf dieses die Gewährleistungsregeln zur Anwendung.