( § 42 Abs 2 VwGG ) Ist eine Trennung der Getränkesteuervorschreibung betreffend Zeiträume, die vor dem Beitritt Österreichs zu den Europäischen Gemeinschaften liegen, und die Zeit danach aufgrund des Spruches des angefochtenen Bescheides nicht möglich, ist der gesamte Bescheid wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben. VwGH 25.05.2000, 2000/16/0276 (vormals 99/16/0501), 2000/16/0278 (vormals 2000/16/0005), 2000/16/0298. (Bescheide aufgehoben)