( §§ 341 ff. ASVG ) Sind Fachgruppenbeschränkungen des Gesamtvertrages bzw. der Honorarordnung für die Beurteilung einer Honorarforderung eines Facharztes von tragender Bedeutung, hat die Landesschiedskommission die vom Arzt in seinem Antrag der Sache nach gerügte Nichtigkeit dieser Bestimmung in eigener Zuständigkeit zu beurteilen. Verweigert sie dies im Ergebnis, hat sie gegenüber dem Arzt Willkür geübt. VfGH 13.10.1999, B 1121/97.