( § 71, § 105 Abs 1 ArbVG ) Eine Kündigung nach rechtlich irrelevanter Stellungnahme des Betriebsratsvorsitzenden wegen Abwesenheit der Mehrheit der Betriebsratsmitglieder ist auch dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber darauf vertraute, dass ein Umlaufbeschluss zustande gekommen ist.
OLG Wien 24.01.2000, 8 Ra 345/99k